Kinder unter sechs Jahren sind kostenlos.
Der ermäßigte Preis gilt zudem für:
- Ableistende von Bundesfreiwilligendienst/FSJ/FÖJ/freiwilligem Wehrdienst
- Schwerbehinderte
- Empfänger von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldungsstatus
- Inhaber eines Sozialpasses
- Mitglieder Bundesverband deutscher Gästeführer e.V. und des Verbands deutscher Kunsthistoriker
- Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte jeweils mit gültigem Nachweis
Inhaber der schlösserlandKarte haben freien Eintritt in die Dauer- sowie Sonderausstellung.
Es können auch Kombitickets für den Zutritt zu mehreren Burgen erworben werden, die drei Tage gültig sind.